Rechtliches
Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand der Barrierefreiheit dieser Website und Ihre Möglichkeit zur Rückmeldung.
Barrierefreiheit
Stand: 29. Oktober 2026
Wir möchten, dass die Website beistella.de für möglichst viele Menschen nutzbar ist. Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.
Stand der Vereinbarkeit
Wir streben die Vereinbarkeit mit den Anforderungen von WCAG 2.1 AA an. Ob die Website diese Anforderungen vollständig erfüllt, haben wir noch nicht abschließend geprüft.
Grundlage ist eine Selbstbewertung. Sie stützt sich auf automatisierte Prüfungen, die bei jedem Bau der Website laufen (axe und Lighthouse), und auf unsere eigene Durchsicht. Die letzte automatisierte Prüfung am 29. Oktober 2026 meldete mit axe bei 14 Prüfungen (7 Seiten, je 1280 und 375 Pixel Breite) keine Verstöße; Lighthouse bewertete die Barrierefreiheit der drei geprüften Seiten mit 100 von 100. Automatisierte Werkzeuge erkennen nur einen Teil der möglichen Barrieren. Eine manuelle Prüfung mit Screenreadern hat bisher nicht stattgefunden.
Was wir umgesetzt haben
- Die Seiten sind mit Tastatur bedienbar; der Fokus ist sichtbar.
- Texte haben einen ausreichenden Farbkontrast.
- Animationen werden abgeschaltet, wenn Ihr Gerät „Bewegung reduzieren“ meldet.
- Die Seiten funktionieren auf Telefon, Tablet und Computer und lassen sich vergrößern.
- Bilder und Grafiken, die Inhalt tragen, haben Textalternativen; Dekoration ist ausgeblendet.
Bekannte Einschränkungen
Eine vollständige Liste bekannter Einschränkungen liegt noch nicht vor, da noch keine manuelle Prüfung stattgefunden hat.
Rückmeldung und Kontakt
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Inhalte in anderer Form brauchen, schreiben Sie uns an support@beistella.de. Wir antworten in der Regel innerhalb von fünf Werktagen. Wie schnell eine Barriere beseitigt werden kann, hängt vom Aufwand ab; dazu geben wir keine feste Zusage.
Schlichtung und Durchsetzung
Diese Erklärung ist eine freiwillige Selbstauskunft für die derzeitige Vorab-Website. Mit dem Start der Plattform wird sie überprüft und, soweit gesetzlich erforderlich, um die zuständige Stelle ergänzt.